Kosten für Winterdienst steuerlich absetzen
Birgit Sailer2023-12-21T11:54:07+01:00Steuerermäßigung Für Dienstleistungen in einem Privathaushalt erhalten Steuerpflichtige auf Antrag eine Steuerermäßigung für ihre Aufwendungen. Die Steuerermäßigung beträgt 20 % der Aufwendungen, höchstens € 4.000,00 in einem Kalenderjahr. Der Ermäßigungsbetrag wird direkt von der zu zahlenden Einkommensteuer abgezogen (§ 35a Einkommensteuergesetz/EStG). Winterdienst Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer sind in vielen Städten und Gemeinden verpflichtet, den Gehsteig im [...]









