Gesetzeslücke bei Schenkungsteuer
Birgit Sailer2023-10-05T09:51:56+02:00Disquotale Einlagen Gemäß § 7 Abs. 8 Satz 1 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes/ErbStG gilt als Schenkung „die Werterhöhung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft, die eine an der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar beteiligte natürliche Person oder Stiftung (Bedachte) durch die Leistung einer anderen Person (Zuwendender) an die Gesellschaft erlangt“. Im Streitfall, den das Finanzgericht Hamburg zu [...]









