Bilanzoffenlegung 2023
Birgit Sailer2025-03-11T11:38:38+01:00Gnadenfrist für verspätete Offenlegung Unternehmensregister Kapitalgesellschaften sind verpflichtet, ihre Jahresabschlüsse regelmäßig im Unternehmensregister zu bilanzieren. Hierzu müssen die Daten dem das Unternehmensregister führenden Bundesanzeiger-Verlag elektronisch übermittelt werden (www.unternehmensregister.de). Die Einreichungsfrist beträgt im Normalfall ein Jahr, d. h. Jahresabschlüsse zum Stichtag 31.12.2023 wären spätestens zum 31.12.2024 dem Betreiber des Bundesanzeigers zuzusenden. Gnadenfrist bis 2.4.2025 Alljährlich gewährt [...]








