Säumnis- und Verspätungszuschläge
Birgit Sailer2025-03-26T13:31:25+01:00Rechtsgrundlagen für die Festsetzung von Säumnis- und Verspätungszuschlägen Säumniszuschläge Säumniszuschläge werden fällig, wenn eine Steuer nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstages entrichtet worden ist. Für jeden angefangenen Monat wird 1 Prozent des rückständigen Steuerbetrages fällig. Das entspricht einem Verzugszinssatz von 12 Prozent/Jahr (§ 240 Abgabenordnung/AO). Der Bundesfinanzhof/BFH sah in diesem hohen Zinssatz keine verfassungsrechtlichen Bedenken [...]